Gewässerbestimmungen unserer Pachtgewässer
Allgemeine Fischereianordnung des Vereines für die Gewässernummern 1-161-01, 1-161-02 und 1-161-03 (Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht!)
Mindestmaße:
Karpfen 40 cm
Das Befahren, in jedweder Art, der oben aufgeführten Gewässernummern ist nicht gestattet.
Anfütterungsmittel (im angefeuchteten Zustand) max. 300g/24h,
(Überschüssige Anfütterungsmittel sind im Fahrzeug aufzubewahren oder werden von den Aufsichtskräften eingezogen und vernichtet! Die Kosten werden hierfür nicht vom Verein erstattet und liegen allein beim Verursacher!)